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In einer Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages hat der SPD-Bundestags-abgeordnete Martin Burkert die Bestrebungen, den Ort der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse in die Liste der Weltkulturerbestätten aufzunehmen, prüfen lassen. "Nach dem Wirbel der vergangenen Wochen und den überregionalen Reaktionen der Medien wollte ich die Debatte noch einmal auf sachlicher Ebene beurteilen lassen", erklärt Burkert.
Entscheidend ist folgende Feststellung: Mit der Anerkennung einer Natur- oder Kulturstätte als Welterbe sind keine finanziellen Zuwendungen durch die UNESCO verbunden.
Vielmehr verpflichten sich die zuständigen Regierungen, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen eigenständig zu finanzieren. Auch bei Zuwendungen des Bundes, so wie aktuell im Förderprogramm des BMVBS zur Instandhaltung der Weltkulturerbestätten für den Zeitraum 2010-2014, müssen die Kommunen einen Eigenanteil leisten. "Ich sehe die Gefahr, dass sich dies finanziell schwer stemmen ließe. Ich appelliere daher auch an meinen CSU-Kollegen Frieser: Statt medialer Schnellschüsse sollte eine genaue Prüfung der Regularien der UNESCO und der nachfolgenden Finanzierung im Vordergrund stehen", so Burkert.
Für weit verbreitete Irritationen sorgte aber die Frage, ob die Initiative auf eine Aufnahme des Reichsparteitagsgeländes ziele. "In der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes wird darauf hingewiesen, dass bisher nur wenige Gedenkstätten mit relativ engem zeitgeschichtlichen Bezug in die Weltkulturerbeliste aufgenommen wurden und gleichzeitig positive Beispiele von Baudenkmälern und Monumenten überwiegen", erklärt Martin Burkert. Trotzdem gibt es auch einige Stätten auf der UNESCO-Liste, die als Zeugnisse der destruktiven Seite des Menschen gelten. "Eine Bewerbung mit dem Reichsparteitagsgelände wäre also sachlich betrachtet nicht völlig ausgeschlossen", so Burkert. "Ich unterstütze aber die Position der Stadt, die sich einzig mit dem Schwurgerichtssaal 600 um Aufnahme in die UNESCO-Liste bewerben möchte. Der Saal entspricht eindeutig den Kriterien der UNESCO und ist von einzigartiger kulturgeschichtlicher Bedeutung. Die ausführliche Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes habe ich daher auch an die Stadt Nürnberg weiter geleitet."
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