„Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz“

Gloser und Burkert unterzeichnen Gruppenantrag

  • von  Günter Gloser
    16.03.2012
  • Beiträge [Partei], Martin Burkert, Günter Gloser, Bundestag

Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneten Günter Gloser und Martin Burkert unterzeichneten den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zur Einführung einer Entscheidungslösung bei der Organspende.

Der Gruppenantrag zur Entscheidungslösung hat zum Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger sich regelmäßig mit der Frage der eigenen Spendenbereitschaft befassen, eine Entscheidung treffen und diese auch dokumentieren.

Derzeit stehen in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Viele von ihnen sterben, bevor ihnen ein Organ übertragen werden kann.

Umfragen belegen, dass eine sehr große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland der Organspende offen gegenübersteht. Allerdings klafft zwischen der in Umfragen erklärten Spendenbereitschaft und der tatsächlichen Dokumentation dieses Willens, beispielsweise auf einem Organspendeausweis, eine große Lücke. Mit dem vorliegenden Gruppenantrag soll diese Lücke verringert werden. 

Als Vorsitzender der Nürnberger Herzhilfe ist Martin Burkert bereits mehrfach auf diesem Gebiet aktiv geworden: „Gemeinsam mit Oberbürgermeister Uli Maly und Prof. Matthias Pauschinger, dem Chefarzt der Kardiologie am Nürnberger Südklinikum, habe ich im vergangenen Oktober eine Initiative in Nürnberg ins Leben gerufen, um für die Organspende zu werben. Ehrenamtliche der Herzhilfe haben Informationsflyer und 1000 Ausweise im Bahnhof – mittlerweile sogar 4000 in der ganzen Stadt – verteilt“, so Burkert.

Welche Regelungen beinhaltet der Gruppenantrag?

Einigung auf ein zweistufiges Verfahren:

·         In einer ersten Stufe werden innerhalb des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes alle Bürgerinnen und Bürger durch ihre gesetzliche Krankenversicherung oder ihr privates Krankenversicherungsunternehmen angeschrieben. Sie werden dabei über die Organspende informiert und aktiv aufgefordert, sich im Hinblick auf ihre Organspendenbereitschaft zu entscheiden und diese Entscheidung auf einem Organspendenausweis zu dokumentieren. Diese Aufforderung wird dann künftig regelmäßig durch die gesetzliche Krankenversicherung und die privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen. Zunächst alle zwei Jahre, mit der Einführung der neuen Generation der elektronischen Gesundheitskarte (siehe zweite Stufe) alle fünf Jahre. Es gibt keinen Zwang zur Entscheidung.

·         Darüber hinaus erhalten die Länder die Verpflichtung, bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisdokumenten Organspendenausweise zusammen mit geeignetem Aufklärungsmaterial zur Verfügung zu stellen.

·         In einer zweiten Stufe wird die Entscheidung zur Organspendenbereitschaft auch auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentierbar sein (voraussichtlich 2016). Die für die Entwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zuständige Gesellschaft für Telematik erhält den Auftrag, hierfür bis Juni 2013 ein Verfahren zu erarbeiten. Zum Auftrag an die Gesellschaft für Telematik gehört auch die Entwicklung eines niedrigschwelligen Rückmeldeverfahrens der Versicherten an ihre Krankenkasse. Auf Wunsch der Versicherten kann die Entscheidung von der Kasse auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden.