CSU setzt sich mit Familienfeindlichkeit durch

Das Bundeskabinett hat heute – wider besseren Wissens – einen völlig verantwortungslosen familienpolitischen Beschluss auf Vorschlag der bayerischen CSU gefasst: Die Einführung des Betreuungsgeldes

  • von  Redaktionsteam
    07.11.2012
  • Beiträge [Partei]

Dabei ist auch in den Reihen der Koalition vielen klar: Das so genannte
Betreuungsgeld ist der falsche Weg, denn wir müssen Kinder in Deutschland
unabhängig von ihrer Herkunft von Anfang an fördern. Es ist auch der falsche Weg,
denn die überwiegende Anzahl von Eltern braucht eine bessere
Betreuungsstruktur, damit sie ihrem Wunsch entsprechend Familie und Beruf
besser vereinbaren kann. Und es sorgt dafür, Frauen vom Arbeitsmarkt
fernzuhalten.

Die mindestens 1,2 Milliarden, die die Bundesregierung für das so genannte
Betreuungsgeld einplant, gehören in den Kitaausbau. Da sind sie nötig und dort
werden sie gebraucht. Die Bundesregierung will sich aber billig aus dem
Rechtsanspruch heraus kaufen. Denn das Betreuungsgeld kostet den Bund weniger
als der Kita-Ausbau.

Dabei zeigen die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes sehr deutlich,
dass es noch erheblicher Kraftanstrengungen bedarf, damit der Rechtsanspruch auf
einen Kitaplatz bis zum August nächsten Jahres umgesetzt ist. Angesichts der
aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist der Beschluss der
Bundesregierung umso verantwortungsloser. Für diese Bundesregierung geht es
schon lange nicht mehr um die Interessen der Familien und ihrer Kinder.

Für den Vorsitzenden der Nürnberger SPD Christian Vogel, ist dieser Beschluss ein
weiteres Zeichen der nicht mehr berechenbaren Politik dieser Bundesregierung, gegen
die Familien in unserem Land. „ Anstelle eines Machtwortes von der Bundeskanzlerin,
zieht diese sich lieber zurück und lässt alles laufen“. Leidtragende sind die Familien die
eine Unterstützung verdient hätten. Durch die Einführung eines Betreuungsgeldes
besteht die große Gefahr, dass Eltern sich für die „finanzielle Förderung“ entscheiden
aber nicht für die „soziale und pädagogische Förderung“.