Das ändert sich 2013

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft

  • von  Jochen Wiemken
    06.01.2013
  • Beiträge [Partei]

Zum Jahreswechsel treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. SPD.de gibt einen Überblick, worauf wir uns 2013 freuen können - und worüber wir uns ärgern werden.

  • Rundfunkgebühr
    Sie wird komplett nach dem Prinzip "Eine Wohnung, ein Beitrag" umgestellt. Die Zahl der Fernseh- und Radiogeräte oder die Zahl der Mitbewohner spielt keine Rolle mehr. Die Rundfunkabgabe von - wie bisher - 17,98 Euro im Monat wird also gleichermaßen fällig für Singles, Großfamilien oder eine WG. Hintergrund der Umstellung ist, dass öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender via Smartphone und Laptop inzwischen überall empfangbar sind, immer mehr Bürger ihre Radio- und Fernsehgeräte zu Hause abmeldeten, was die Einnahmen aus der Rundfunkgebühr schmelzen ließ. Die Abgabe soll dies nun stoppen.

  • Hartz-IV-Leistungen
    Die rund sechs Millionen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen bekommen monatlich fünf bis acht Euro mehr. Der Regelsatz für einen Single steigt von 374 auf 382 Euro. Das ist ein Plus von 2,1 Prozent. Beim Start von Hartz IV im Jahr 2005 waren es 345 Euro. Der Hartz-IV-Satz für Partner erhöht sich um acht auf 345 Euro, für Kinder bis sechs Jahre auf 224 Euro (plus 5 Euro), für Kinder von 7 bis 14 Jahren um 6 auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren um ebenfalls 6 auf 289 Euro.

  • Beitragssatz zur Rente
    Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro brutto im Monat zahlt damit etwa neun Euro weniger als bisher in die Rentenkasse ein. Der Beitragssatz wird gesenkt, wenn - wie jetzt zum Jahresende - die Rücklagen der Rentenkasse über die Marke von anderthalb Monatsausgaben steigen.

  • Rente mit 67
    Auf dem Weg zur Rente mit 67 erreicht die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze die zweite Stufe: Neu-Rentner des Geburtsjahrgangs 1948 müssen 2013 für eine abschlagfreie Rente zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Im Jahr 2029 soll dann der Prozess beendet, die Rente mit 67 erreicht sein.

  • Praxisgebühr
    Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche pro Quartal fällt weg. Die Erwartung, die Gebühr könne die Zahl der Arztbesuche reduzieren, erfüllte sich nicht. Den Krankenkassen soll der Ausfall von knapp zwei Milliarden Euro im Jahr durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.
  • Pflegeversicherung
    Der Beitragssatz steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Das bringt Mehreinnahmen von 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro im Jahr. Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, die von Angehörigen zu Hause betreut werden und in keiner Pflegestufe sind, können im Gegenzug außer den heute möglichen maximal 200 Euro für Betreuung nun Pflegegeld von 120 Euro oder Sachleistungen von bis zu 225 Euro bekommen. Auch in Stufe I und II gibt es Erhöhungen. Ambulante Dienste bieten künftig auch Betreuung an. Wohnformen zwischen ambulant und stationär werden bereits seit Ende Oktober stärker gefördert.

  • Pflege-Bahr
    Der Abschluss privater Zusatzversicherungen für den Pflegefall wird steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von 10 Euro einen Zuschuss von 5 Euro. Die Zulage wird erstmalig Anfang 2014 rückwirkend für 2013 durch die Versicherungsunternehmen beantragt. Bei Abschluss einer Police wird auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet.

  • Beitragsbemessungsgrenze
    Sie steigt unterschiedlich: In der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 5600 auf 5800 Euro im Westen und von 4800 auf 4900 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Gehaltsgrenze, bis zu der Sozialabgaben fällig werden, von 3825 auf 3937,50 Euro monatlich angehoben.

  • Pflichtversicherungsgrenze
    Sie steigt bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 50 850 auf 52 200 Euro Brutto-Jahresgehalt.

  • Künstlersozialversicherung
    Das soziale Netz für 175 000 Kunstschaffende und Publizisten wird teurer. Der Abgabesatz erhöht sich von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent. Die Abgabe müssen Unternehmen auf die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten bezahlen. Die Zahl der dafür erfassten Verwerter beträgt rund 150 000. Bis Ende 2009 lag der Abgabesatz bei 4,4 Prozent, sank danach auf 3,9 Prozent.

  • Kurzarbeitergeld
    Die Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld wurde angesichts der sich abschwächenden Konjunktur bereits zum 14. Dezember 2012 auf bis zu zwölf Monate verdoppelt. Dies soll den Unternehmen Planungssicherheit geben und Entlassungen möglichst verhindern.

  • Minijobs
    Die Verdienstobergrenze für Minijobber steigt um 50 auf 450 Euro. Wer eine solch geringfügig entlohnte Beschäftigung 2013 erstmals annimmt, muss Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Betroffene können sich aber auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Ebenfalls um 50 Euro angehoben wird die Obergrenze für Minijobs: Für sie gilt damit künftig eine Entgeltspanne zwischen 450,01 und 850 Euro. Auch Frührentner dürfen dann bis zu 450 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass dies rentenmindernd angerechnet wird.

  • Zeit- und Leiharbeit in der Holz- und Kunststoffbranche
    In der Holz- und Kunststoffverarbeitenden Industrie bringen neu vereinbarte Branchenzuschläge Zeit- und Leiharbeitern mehr Geld. Die Zuschläge gleichen nach Angaben des Branchenverbandes IGZ in fünf Stufen und binnen neun Monaten die bisherige Tariflücke zwischen der Zeitarbeit und den Stammbelegschaften nahezu aus. Die Staffel beginnt nach der 6. vollendeten Einsatzwoche mit einem Zuschlag von 7 Prozent. In der höchsten Stufe nach neun Monaten beträgt der Zuschlag 31 Prozent.

  • Fernlinienbusse
    Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

  • Eigenbeteiligung von Schwerbehinderten für Bus- und Bahntickets
    Erstmals seit 1984 erhöht sich für Schwerbehinderte die Eigenbeteiligung für Bus- und Bahntickets: Sie müssen künftig 72 statt 60 Euro im Jahr bezahlen. Einkommensschwache sowie blinde und hilflose Menschen bleiben von der Eigenbeteiligung weiter befreit.

  • Versicherungen
    Obwohl das Gesetz Mitte Dezember an der letzten parlamentarischen Hürde, am Bundesrat, hängenblieb, wollen die Versicherungen ungeachtet dessen vom 21. Dezember an nur noch sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Damit ist dann Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es für Männer bei der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge, für Frauen bei Risikoversicherungen. Bisher wurden diese Tarife nach Geschlecht differenziert. Bei Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

Auf die Bundesbürger kommen auch steuerliche Änderungen zu. Mehrere Neuregelungen sind zwischen Bund und Ländern aber noch strittig (*). Andere Entscheidungen sollen Anfang kommenden Jahres fallen. Sie treten rückwirkend in Kraft (**):

  • Steuerlicher Grundfreibetrag
    Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2013 um 126 auf dann 8130 Euro im Jahr. Das ist etwas mehr, als nach dem neuen Existenzminimumbericht verfassungsrechtlich nötig wäre (8124 Euro im Jahr). Dies bringt im Monat höchstens zwei Euro zusätzlich.

  • Elektronische Lohnsteuerkarte
    Sie wurde bereits zweimal verschoben. Auch jetzt kommt sie nicht wie zuletzt geplant zum Januar 2013, sondern etappenweise. Arbeitgeber haben das gesamte kommende Jahr Zeit, die Lohnabrechnung auf das neue Verfahren umzustellen.

  • Energetische Gebäudesanierung
    Im Zuge eines neuen Programms werden Einzelmaßnahmen mit bis zu 5000 Euro bezuschusst. Die Bundesregierung stellt ab 2013 rund 300 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung, um das Energiesparen in Gebäuden zu forcieren. Damit stehen neben einem anderen Programm für zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank zunächst einmal 1,8 Milliarden Euro bis Ende des Jahres zur Verfügung.

  • Renten-Steuer
    Arbeitnehmer können etwas mehr von den gesetzlichen Rentenbeiträgen steuerlich absetzen - statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils nun 52 Prozent. Die Beträge sind in den Vorsorgepauschalen nach Angaben des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) bei der Lohnsteuerberechnung schon eingearbeitet.

  • Elterngeld
    Das Elterngeld für Kinder, die ab 2013 geboren werden, wird anders berechnet. Nach NVL-Einschätzung führt die Neuregelung dazu, dass viele Arbeitnehmer die Berechnung des Elterngeldes nicht mehr selbst vornehmen können und auch weniger Elterngeld erhalten. Zur Vermeidung von Nachteilen sollten sich werdende Eltern vor allem bei der Wahl der Steuerklasse frühzeitig beraten lassen.

  • Wehrsold (*)
    Der Grundwehrsold beim freiwilligen Wehrdienst und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst bleiben steuerfrei. Steuerpflichtig werden bei Dienstverhältnissen ab 1. Januar 2013 unter anderem der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung. Erstmals steuerfrei gestellt sind Geldbezüge bei anderen Diensten, für die es auch Kindergeld gibt (z.B. freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr). Diese Regelung ist Teil des strittigen Jahressteuergesetzes 2013.

  • Lohnsteuer-Freibeträge (*)
    Als Vereinfachung für Arbeitnehmer erlaubt die Finanzverwaltung auf Antrag, Lohnsteuer-Freibeträge künftig (spätestens ab Kalenderjahr 2015) auf zwei Kalenderjahre zu verlängern. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt kann damit entfallen. Auch dieser Punkt ist Teil des noch nicht beschlossenen Jahressteuergesetzes 2013.

  • Elektroautos
    Reine Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeugen mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 werden für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Weitere Steueranreize gibt es für Elektroautos als Dienstwagen. Gehört ebenfalls zum strittigen Jahressteuergesetz 2013.

  • Übungsleiterpauschale (**)
    Nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Trainer, Ausbilder oder Betreuer sollen künftig stärker begünstigt werden. Die steuerfreie Übungsleiterpauschale steigt von derzeit 2100 auf 2400 Euro. Zudem soll die "Ehrenamtspauschale" um 220 auf 720 Euro steigen. Die Änderungen werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen, sollen aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.

  • Riester-/Rürup-Rente (**)
    Das steuerliche Abzugsvolumen für eine Basisversorgung im Alter und damit die Fördergrenze soll von 20 000 Euro auf 24 000 Euro angehoben werden. Riester-Spargelder sollen im Falle einer Privatinsolvenz besser geschützt sein. Auch die steuerlich begünstigte Absicherung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit soll verbessert werden, ebenso der Erwerbsminderungsschutz. Die Pläne werden voraussichtlich erst Anfang 2013 beschlossen.

  • Schornsteinfegermonopol
    Das Schornsteinfegermonopol fällt nach vierjähriger Übergangszeit endgültig. Haus- und Wohnungseigentümer haben dann die freie Wahl, wem sie den Auftrag für Überprüfungs-, Kehr- und Messarbeiten geben. In der alleinigen Zuständigkeit der Bezirksschornsteinfegermeister bleiben nur hoheitliche Maßnahmen wie die sogenannte Feuerstättenschau oder die Bauabnahme.

Artikel von: http://www.spd.de/aktuelles/85086/20121229_jahreswechsel_gesetzesaenderungen.html