Feuerwehrgesetz an die aktuellen Herausforderungen anpassen

Feuerwehrpolitischer Sprecher der SPD Stefan Schuster spricht im Landtag

  • von  Team Schuster
    03.04.2017
  • Landtag, Featured [Stefan Schuster MdL], Feuerwehr

Hier finden Sie die Rede von Stefan Schuster zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes im Video und im Wortlaut:

 

Stefan Schuster zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

würde ich heute noch in der Feuerwache 3 in Nürnberg sitzen und wie vor 15 Jahren auf meinen nächsten Einsatz warten, ich würde mir diesen Gesetzentwurf gerade genau durchlesen. Und ich wäre genervt. Nicht vorrangig wegen des Gesetzentwurfes, sondern weil zum zehnten Mal in dieser Woche ein Alarm von einem Hausnotruf eingeht. Nicht weil’s ständig brennt, sondern weil niemand überprüft, ob der Notruf schlüssig und tatsächlich ein Einsatz notwendig ist, bevor die Feuerwehr allarmiert wird. Ich wäre aber nicht lange genervt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich wäre genervt bis zu dem Punkt an dem ich lese, dass die dafür verantwortlichen Sicherheitsdienste zum Ersatz der Kosten verpflichtet werden sollen. Ich wäre froh, dass nach vielen Jahren endlich etwas passiert.

2008 wurde das Bayerische Feuerwehrgesetz hier im hohen Haus das letzte Mal umfassend novelliert. Seitdem hat sich viel im Alltag und in den Aufgabenfeldern der Feuerwehrleute verändert und es hat sich nicht erst heute Handlungsbedarf an vielen Stellen gezeigt. Den Kommunen und Feuerwehren brennt einiges unter den Nägeln, was dringend angegangen werden muss. Vieles wird aber leider auch durch die angedachte Gesetzesnovelle nicht entscheidend in Angriff genommen. Dabei handelt es sich nicht nur um Themen wie unsere Feuerwehrschulen, wo es z. B. zu wenige Lehrkräfte gibt und deshalb nur 1 Lehrgangsplatz für 23 Feuerwehrleute pro Jahr angeboten werden kann. Dies muss aber an anderer Stelle geregelt werden.

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

die Feuerwehren in Bayern leisten zweifelsfrei einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Was die meist ehrenamtlichen 320.000 Feuerwehrleute für die Sicherheit in Bayern alltäglich leisten, müssen wir honorieren und fördern. Aber wir dürfen es nicht dabei belassen, den verdienten Feuerwehrmännern und –Frauen Anerkennung für ihren Dienst zu zollen. Der Bayerische Landtag hat die Aufgabe, die Feuerwehren angemessen finanziell auszustatten. Und er hat ebenfalls die Aufgabe, den Feuerwehren eine aktuelle und an die Herausforderungen angepasste Gesetzgebung an die Hand zu geben.

Ich möchte deshalb der Staatsregierung dafür danken, dass sie endlich mit in den Diskurs einsteigt und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Ich kann Ihnen versprechen, dass wir uns noch aktiv im Ausschuss einbringen werden. Wir sind gewillt, diese Gelegenheit zu nutzen, ein Feuerwehrgesetz zu verabschieden, das die Feuerwehrleute vor Ort nicht nur spüren lässt, dass sie auch in Zukunft gebraucht werden, sondern vor allem, dass wir sie für die Zukunft fit machen. 

Und das machen wir auch, indem wir den Ehrenamtlichen den Einsatz bis zum 65. Lebensjahr ermöglichen, die Inklusion fördern und endlich Kinderfeuerwehren im Feuerwehrgesetz verankern. Die Feuerwehren dürfen nämlich nicht gegenüber anderen Verbänden bei der Mitgliederwerbung ins Hintertreffen geraten. Das Grundschulalter ist die Zeit, in der bei vielen Kindern die Grundlage gelegt wird, für was sie sich später begeistern und welchen Tätigkeiten sie nachgehen werden. Die Bedenken des Gemeindetags gegenüber Kinderfeuerwehren finde ich ein fatales Signal, durch das sich dieses hohe Haus nicht vom richtigen Weg abbringen lassen darf.

Natürlich muss im gleichen Zug auch darüber geredet werden, ab welchem Alter es Sinn ergibt, die Mitglieder der Jugendfeuerwehren Schritt für Schritt als Feuerwehranwärter in den Feuerwehrdienst einzubinden. Wir waren und sind überzeugt, dass Bayern nicht das einzige Bundesland bleiben darf, in dem die Jugendlichen erst ab zwölf Jahren der Jugendfeuerwehr beitreten dürfen.

Würde ich heute noch in der Feuerwache in Nürnberg sitzen, würde ich mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf diesen Gesetzentwurf blicken. Ich wäre froh, dass endlich die vielen Herausforderungen angegangen werden, die die Opposition und der Feuerwehrverband seit Jahren an die Staatsregierung herantragen. Aber ich wäre auch besorgt, dass so viele wichtige Themenfelder nicht konsequent angegangen werden und wohl erneut neun Jahre bis zur nächsten Novellierung warten müssen. In diesem Sinne wird die SPD-Fraktion diesen Gesetzentwurf kritisch, aber zuversichtlich begleiten.