Neues Schloss Pappenheim: Deutliche Forderungen der Angeordneten Schmitt-Bussinger, Steinberger und Strobl

Landtagsabgeordnete Helga Schmitt-Bussinger und stv. Mitglied des Landesdenkmalrats (LDR) fordert zusammen mit ihren Kollegen Rosi Steinberger und Reinhold Strobl (beide Mitglieder im LDR) in einem Brief an den Vorsitzenden des Landesdenkmalrats MdL Dr. Goppel diesen auf, dafür Sorge zu tragen, dass Graf von und zu Egloffstein sein Amt als stv. Vorsitzender des LDR ruhen lässt, bis alle Fragen bzgl. der Sanierung seines Neuen Schlosses in Pappenheim geklärt sind. Dies soll u. a. der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) übernehmen, den die Abgeordneten in dieser Sache angeschrieben haben

  • von  Helga Schmitt-Bussinger
    20.07.2017
  • Beiträge [Partei], Bayerischer Landtag, Helga Schmitt-Bussinger

Seit über einem Jahr steht die Verwendung öffentlicher Mittel bei der Sanierung des Neuen Schlosses Pappenheim in der Diskussion. Mehrere parlamentarische Initiativen, die Licht ins Dunkel bringen sollten, haben ihr Ziel nicht erreicht. Es ist nach wie vor nicht geklärt, ob im Zuge der Sanierung Steuermittel zweckentfremdet wurden. Helga Schmitt-Bussinger: „Leider ist Vorhabensträger und Schlossherr, Herr Dr. von und zu Egloffstein in keiner Weise bei der Aufklärung der offenen Fragen behilflich; das Gegenteil ist der Fall. Mit seinem nicht gerade kooperativen Verhalten schadet er dem Ansehen des staatlichen Denkmalschutzes und insbesondere dem Landesdenkmalrat.“

Ihr Kollege Reinhold Strobl: „Deshalb halten wir es für erforderlich, dass er das Amt als stellvertretender Vorsitzender des Landrsdenkmalrats ruhen lässt, bis alle offenen Fragen geklärt sind.“ Als stellvertretender Vorsitzender des Landesdenkmalrats sei Herr Dr. von und zu Egloffstein Repräsentant der staatlichen Denkmalbehörde und habe damit auch Vorbildfunktion.

„Wir fordern in unserem Schreiben an den Vorsitzenden des Landesdenkmalrats, Herrn Dr. Goppel, die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Herr Dr. von und zu Egloffstein sein Amt ruhen lässt, bis alle Vorwürfe geklärt sind“, so Rosi Steinberger von den GRÜNEN.

Ende 2015 stellte das Landesamt für Denkmalpflege die Zahlungen ein. Dann 2016 auch die Stadt Pappenheim. In beiden Fällen war offensichtlich die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Gelder angezweifelt worden.

Schmitt-Bussinger: „Wir halten es aufgrund der beschriebenen Sachlage für angezeigt, dass sich der ORH dieses Falles annimmt und eine möglicherweise nicht sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel aufklärt.“

Die öffentliche Förderung der Sanierung von Baudenkmälern in Bayern ist ein richtiges und absolut notwendiges Instrument zur Wahrung wertvoller Kulturgüter; die Mittel sind sinnvoll investiert, erklären die drei Abgeordneten. Gewissenhaftigkeit bei der Ausreichung der Gelder ist aber zum einen notwendig, weil Bauherren gerecht und nach ihrer Leistungsfähigkeit, sowie nach der Größe ihres Projekts gefördert werden wollen. Zum anderen handelt es sich bei den Fördermitteln um Steuergelder, deren Verwendung stets gut begründet sein will. Nachdem die Sanierung auf der Seite des Marktplatzes zum vereinbarten Zeitpunkt nicht stattfand, die Maßnahme insgesamt nicht im geplanten Zeitraum fertig gestellt werden konnte und bereits weitere Mittel in beträchtlicher Höhe durch den Eigentümer beantragt wurden, ist eine Aufarbeitung der offenen Fragen demnach unabdingbar. Auf parlamentarischem Weg haben die Abgeordneten noch immer keine ausreichenden Antworten erhalten, so die drei MdLs. Sie wurden vielmehr hingehalten und eine zügige Aufklärung bis heute verzögert. Aufgrund dieses Sachverhalts sahen sie sich gezwungen, den nun eingeschlagenen Weg zu gehen.

Für Rückfragen erreichen Sie Helga Schmitt-Bussinger unter 0171-867 0000