Rechtsradikale dürfen nicht Flüchtlingsvormund werden

SPD-Sozialpolitikerin Weikert: Staatsregierung soll rechtliche Schritte gegen Kampagne der Identitären Bewegung prüfen - Antrag morgen im Sozialausschuss

  • von  A. Weikert
    14.03.2018
  • Beiträge [Angelika Weikert], Asyl- und Flüchtlingspolitik

Die SPD-Sozialpolitikerin Angelika Weikert warnt vor der Übernahme von Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch Mitglieder der rechtsradikalen "Identitären Bewegung" (IB). "Das biologistische und völkische Menschenbild der Identitären Bewegung disqualifiziert eindeutig für die Übernahme einer Vormundschaft", erklärt die Nürnberger Abgeordnete. Die Identitäre Bewegung appelliert derzeit in einer Kampagne an Gesinnungsgenossen, Vormund von minderjährigen Flüchtlingen zu werden, um sie nicht der "Asyllobby" zu überlassen, die einen selbst gewählten politischen Auftrag durchzuführe.

In einem Antrag (PDF, 216 kB), der morgen (15. März) im Sozialausschuss des Landtags beraten wird, fordert Weikert die Staatsregierung auf, zu prüfen, welche rechtlichen Schritte gegen die Kampagne der Identitären Bewegung möglich sind. Vor allem aber geht es der Sozialpolitikerin darum, Jugendämter und Familiengerichte für den Umgang mit potentiellen Vormündern mit rechtsextremem oder religiös-fanatischen Hintergrund zu sensibilisieren. "Wir wollen, dass eine so grundlegend wichtige Aufgabe nur Personen übernehmen können, die eine Eignung dafür nachweisen können. Was die Identitäre Bewegung hier vorhat, ist ein klarer Missbrauch eines wichtigen Amtes, den wir nicht dulden dürfen", erklärt Weikert.