Neues Schloss Pappenheim: Bundesrechnungshof soll prüfen – Staatsregierung duckt sich weg

Landtagsabgeordnete Helga Schmitt-Bussinger: Verwendung der staatlichen Mittel bei der Sanierung des Neuen Schlosses Pappenheim soll überprüft werden

Helga Schmitt-Bussinger, Landtagsabgeordnete und stv. Mitglied des Landesdenkmalrats fordert in einem Brief an den Präsidenten des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, dass dieser die Verwendung der staatlichen Mittel bei der Sanierung des Neuen Schlosses Pappenheim durch die Grafenfamilie Egloffstein prüfen soll. Dies auch deshalb, weil die Staatsregierung in dieser Sache alle Verantwortung von sich schiebt:

„Wenn Graf Egloffstein mit Steuergeldern nicht das saniert, was vereinbart war, dann muss er sie zurückzahlen. Und wenn er sich weigert, muss es von höherer Stelle beschieden werden. Leider duckt sich in dieser Frage die Staatsregierung weg und schiebt die Verantwortung der Stadt Pappenheim zu. Da es Gelder des Bundes waren, möchte ich nun, dass der Bunderechnungshof die Angelegenheit prüft“, fordert Schmitt-Bussinger.

Die öffentliche Förderung der Sanierung von Baudenkmälern in Deutschland sei ein richtiges und absolut notwendiges Instrument zur Wahrung wertvoller Kulturgüter. Gewissenhaftigkeit bei der Ausreichung der Mittel sei zum einen notwendig, weil Bauherren gerecht und nach ihrer Leistungsfähigkeit, sowie nach der Größe ihres Projekts gefördert werden sollen. Zum anderen handele es sich bei den Fördermitteln um Steuergelder, deren Verwendung stets gut begründet sein solle.

Die Sanierung des Neuen Schlosses Pappenheim, mit einem Gesamtvolumen von 1,8 Millionen Euro sollte mit 1,3 Millionen Euro gefördert werden. Darunter auch im Rahmen der Städtebauförderung mit 240.000 Euro. Diese Summe wird ergänzt um den kommunalen Komplementäranteil (80.000 Euro von der Stadt Pappenheim und 80.000 Euro Ersatz des kommunalen Anteils durch Mittel der Landesstiftung).

Grundlage für die Vergabe der Mittel durch die Stadt war eine Sanierungsvereinbarung zwischen der Stadt Pappenheim und dem Maßnahmeträger. „Voraussetzung für die Ausreichung der Mittel war demgemäß die Sanierung der stadtseitigen Fassade. Sie ist für das schöne Städtchen stadtbildprägend. Mit den öffentlichen Mitteln saniert wurden aber lediglich Teile des Schlosses, die für die Öffentlichkeit strikt abgesperrt sind“, so die Abgeordnete. Ende 2015 stellte das Landesamt für Denkmalpflege die Zahlungen ein. Dann 2016 auch die Stadt Pappenheim. In beiden Fällen war offensichtlich die sachgerechte Verwendung der öffentlichen Gelder angezweifelt worden. Die Stadt fordert zudem 42.000 Euro von der Grafenfamilie zurück. Schmitt-Bussinger setzt sich nun dafür ein, dass alle bisher gezahlten Städtebaufördermittel in Höhe von 197.650 Euro an den Staat zurückgezahlt werden müssen.

Schmitt-Bussinger: „Nachdem die Sanierung auf der Seite des Marktplatzes nicht stattfand, sehe ich es als unabdingbar an, dass vom Fördernehmer die ausgezahlten Städtebaufördermittel zurückgezahlt werden! Ich halte es aufgrund der beschriebenen Sachlage für angezeigt, dass sich der Bundesrechnungshof dieses Falles annimmt und eine möglicherweise nicht sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel aufklärt. Schade, dass die Staatsregierung untätig ist und sich nicht verantwortlich fühlt. Ich sehe das anders.“