Miethöhen werden auch in Nürnberg zur sozialen Frage

SPD begrüßt Vorschlag für Mieterschutzgesetz

  • von  Thorsten Brehm
    06.09.2018
  • Beiträge [Partei], Thorsten Brehm

Das Kabinett in Berlin hat heute auf Vorschlag von SPD-Ministerin Katarina Barley ein Mieterschutzgesetz auf den Weg gebracht. „Die Miethöhen in den Ballungszentren sind die neue soziale Frage unserer Zeit. Es ist deshalb wichtig und richtig, Mieter effektiv vor Willkür und Wucher zu schützen“, unterstreicht Nürnbergs SPD-Vorsitzender Thorsten Brehm und begrüßt den Vorstoß.

Neben dem Bau neuer Wohnungen, möglichst in kommunaler oder genossenschaftlicher Regie, braucht es nach Ansicht der Sozialdemokraten aber ein weiteres Paket an Maßnahmen, um die Miethöhen für Normalverdienen bezahlbar zu halten. „Wir bauen in Nürnberg wie die Weltmeister. Aber das alleine reicht nicht“, meint der Stadtrat und verweist auf den örtlichen Mietenspiegel: Die Durchschnittsmiete für den Mietenspiegel 2018 beträgt mittlerweile 7,98 Euro pro Quadratmeter. Dieser Wert betrug im letzten Mietenspiegel 2016 7,31 Euro. Die Mieten stiegen somit im Vergleich 2018 zu 2016 in zwei Jahren um 9,2 Prozent.

„Das kann auf Dauer nicht so weiter gehen“, kritisiert der Sozialdemokrat. „Vor allem, weil wir hier nur über Nettokaltmieten reden. Neben- und Heizkosten kommen ja noch oben drauf“, gibt Brehm zu bedenken. „Die Regelungen der Mietpreisbremse werden nun verbraucherfreundlicher, besser handhabbar und damit wirksamer“.

Vermieter werden zukünftig verpflichtet, Mieterinnen und Mieter vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert darüber Auskunft zu erteilen, ob im konkreten Fall eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, beispielsweise eine höhere Vormiete oder eine Modernisierung. Nur soweit diese Auskunft erteilt wird, können sich Vermieter auch später auf diese Ausnahme berufen, führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aus.  Mieterinnen und Mieter können damit von vornherein besser beurteilen, ob die geforderte Miete erlaubt ist. Die Rückforderung zu viel gezahlter Miete wird vereinfacht.

Auch bei Modernisierungen der Wohnung werden Mieterinnen und Mieter zukünftig besser vor überfordernden Mieterhöhungen geschützt. Das Gesetz führt eine absolute Kappungsgrenze für die modernisierungsbedingte Mieterhöhung von monatlich 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren ein. In angespannten Wohnungsmärkten wird zudem der Satz, mit dem Vermieter die Kosten einer Modernisierung an Mieter durch eine Mieterhöhung weitergeben kann, für die Dauer von zunächst fünf Jahren von 11 auf 8 Prozent abgesenkt. Schließlich werden Mieterinnen und Mieter besser davor geschützt, durch eine nur vorgeschobene oder missbräuchliche Modernisierung aus ihren Wohnungen vertrieben zu werden.<u5:p></u5:p>

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