Weiter so in den Bezirkskliniken? SPD kritisiert erneuten Beratervertrag für fast 1 Million Euro

Nicht zum jetzigen Zeitpunkt und nicht für diese hohe Summe - Bezirksrat Dr. Horst Krömker zur geplanten Personalbemessungsuntersuchung

  • von  Dr. Horst Krömker
    23.10.2018
  • Beiträge [Partei], Dr. Horst Krömker

Die öffentliche Ankündigung von Änderungen in Leitungsebene und Struktur der Bezirkskliniken Mittelfranken durch den noch amtierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates sieht die SPD-Fraktion mit großer Skepsis und fragt sich: Soll es weitergehen wie bisher? Im Rahmen der Ergebnisse der Sonderprüfung waren sowohl der große Umfang und die hohen Kosten vieler vom Vorstand veranlasster Beratungsaufträge hinsichtlich des Nutzens für die Kliniken negativ beurteilt worden. 

Nun soll erneut ein Beratungsauftrag für fast 1 Million erteilt werden. Es geht um die Durchführung einer Personalbemessungsuntersuchung. „An sich eine sinnvolle und notwendige Maßnahme“, so Dr. Horst Krömker, Sprecher der SPD im Verwaltungsrat der Kliniken, „aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt und nicht für diese hohe Summe. Hier soll offenbar die Politik des teuren Einkaufs von Beratung mit fehlendem Nutzen fortgesetzt werden“. Die SPD hat daher den Antrag gestellt, diesen Punkt in der nächsten Sitzung des Verwaltungsrates abzusetzen. Die SPD und Krömker, selbst als Facharzt in der Psychiatrie tätig, können das auch stichhaltig begründen.  

Zum 1. Januar 2020 wird es „verbindliche Mindestanforderungen“ für die personelle Ausstattung psychiatrischer Kliniken entsprechend dem PsychVVG vom 23.12.2016 (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) geben. Diese Mindestanforderungen werden derzeit im G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) erarbeitet und sollen am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es ist nach Auffassung der Sozialdemokraten nicht zu verantworten und auch nicht wirtschaftlich, jetzt fast 1 Million Euro für einen Beratungsauftrag auszugeben, um im Jahr 2019 eine eigene Personalbemessungsuntersuchung durchführen zu können, die dann allenfalls 2-3 Monate Gültigkeit hat. Denn: Ab 1.1.2020 wird sie auf jeden Fall von den neuen gesetzlichen Grundlagen abgelöst. Die Vorgaben des G-BA stellen dann auch die Berechnungsgrundlage für die Verhandlungen mit den Kostenträgern dar. Viel sinnvoller wäre es, jetzt mit der Personalvertretung eine Übergangslösung zu vereinbaren anstatt teures Geld auszugeben.