Integrationskurse werden geöffnet

Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz tritt zum 1. August in Kraft

  • von  Gabriela Heinrich
    29.07.2019
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Das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz tritt zum 1. August in Kraft. Das Gesetz ist Teil des „Migrationspakets“, das die Große Koalition im Juni beschlossen hat. Die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich erklärt, was die Neuregelung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geduldete bedeutet.

„Das Gesetz ist eine Art Integrationspaket. Wir wollen nicht, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber lange Zeit zum Nichtstun verdammt sind. Deswegen öffnen wir die Integrations- und damit die Sprachkurse“, so Gabriela Heinrich. An diesen dürfen bisher nur Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Staaten mit sogenannter „guter Bleibeperspektive“ teilnehmen. Das sind künftig nur noch Syrien und Eritrea. In Zukunft haben grundsätzlich alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber nach drei Monaten Zugang zu Integrationskursen. „Das ist vernünftig, denn auch Flüchtlinge aus anderen Staaten, wie dem Iran, Irak und Somalia, haben eine Bleibeperspektive, nur eben nicht mehrheitlich“, so Gabriela Heinrich. Teil des Pakets ist auch die Öffnung der berufsbezogenen Sprachförderung für Geduldete, deren Asylantrag zwar abgelehnt, deren Ausreise jedoch derzeit nicht möglich ist.

Das Gesetz beinhaltet auch Einschränkungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen arbeitssuchend, ausbildungssuchend oder beschäftigt sein oder an einer Berufsvorbereitungsmaßnahme teilnehmen. Eine Ausnahme wird dabei nur für Frauen mit noch nicht schulpflichtigen Kindern gemacht. Zudem gilt das Integrationspaket nur für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geduldete, die bereits hier sind. Damit soll verhindert werden, dass ein Anreiz für aussichtslose Asylanträge geschaffen wird. Auch Asylbewerber aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, wie Serbien und Albanien, sind vom neuen Integrationsangebot ausgeschlossen.