Debatte um Grundsteuerreform

SPD-Vorsitzender fordert Gerechtigkeitsfaktor

  • von  Redaktionsteam
    30.08.2019
  • Beiträge [Partei], Thorsten Brehm

Rund 114 Millionen Euro nimmt die Stadt Nürnberg jährlich an Grundsteuer ein. „Bei
einem Haushalt von zwei Milliarden Euro ist das für uns eine zentrale Einnahmequelle, auf die wir nicht verzichten können“, unterstreicht Nürnbergs SPD-Vorsitzender und Stadtrat Thorsten Brehm. „Unsere Investitionen in Schulen, Kitas, Nahverkehr und Radinfrastruktur wären ohne diese Mittel schwer zu schultern.“

Für die anstehende Reform der Grundsteuer fordert Brehm weiterhin einen „Gerechtigkeitsfaktor“, der in die Berechnung einfließen soll. „Die Überlegungen der Staatsregierung, die Grundsteuer lediglich nach der Wohnfläche zu berechnen, lehnen wir ab. Auch die
Immobilien- und Grundstückswerte müssen ein Stück weit Berücksichtigung finden“, meint der Sozialdemokrat. „Es wäre ungerecht, wenn man für 100 Quadratmeter in einem
Villenviertel genauso viel bezahlt wie in einem alten Haus in der Nürnberger Südstadt. In einer Zeit, die von wachsenden Gegensätzen zwischen Arm und Reich auch in den bayerischen Städten geprägt ist, kann man die Frage der Belastung in Abhängigkeit von der
jeweiligen Leistungsfähigkeit nicht völlig ignorieren.“

Erste Modellberechnungen der Stadt Nürnberg zeigen, dass bei einem reinen Flächenmodell ohne Berücksichtigung von Grundstückswerten Häuser in teuren Gegenden relativ weniger Grundsteuer zahlen müssen als bei einem Modell, das die Grundstücks- und
Gebäudewerte berücksichtigt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Wohnungsbesitzer und Mieter in günstigeren Gegenden bei einem Flächenmodell relativ mehr bezahlen
müssen, wenn die Stadt Nürnberg auch künftig dieselbe Summe einnehmen soll.

„Wir fordern, dass die Staatsregierung zeitnah ein gerechtes Modell vorschlägt und den Dialog mit den Kommunen sucht“, fordert Brehm. „Dabei muss auch der besonderen
Situation in den Städten Rechnung getragen werden und nicht nur der auf dem flachen Land. In Nürnberg ist uns daran gelegen, bald eine neue rechtssichere Regelung zu haben. Diese wollen wir aufkommensneutral gestalten. Eine Erhöhung der Gesamteinnahmen ist seitens der SPD nicht beabsichtigt“, betont der Oberbürgermeister-Kandidat.

Zum Hintergrund: Im April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist. Bis Ende 2019 muss deshalb der Bundesgesetzgeber eine Reform der Grundsteuer beschließen. Bayern drängte dabei auf eine Öffnungsklausel, mit der der Freistaat die Berechnungsformel selbst festlegen kann.