Mehr Rechtssicherheit im Notfalleinsatz

Im Rahmen des MTA-Reform-Gesetzes gibt es eine wichtige Neuregelung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Diese dürfen künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin Patienten umfassend versorgen. Dies teilt die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich mit.

  • von  Gabriela Heinrich
    01.02.2021
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Laut Heinrich gibt es damit deutlich mehr Rechtssicherheit für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Diese müssen aufgrund der Zuständigkeit des Notarztes oder der Notärztin bisher ihr schnelles Handeln im Notfall gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Diese rechtliche Unsicherheit bei der ersten Hilfe im Notfall wollten wir seitens der SPD-Bundestagsfraktion schon seit einiger Zeit beenden. Jetzt ist es uns endlich gelungen. Damit ist nicht nur den Notfallpatienten geholfen, sondern auch denjenigen, die diese Hilfe leisten. Künftig dürfen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter schnell helfen, bis der Notarzt oder die Notärztin eintrifft“, so Gabriela Heinrich