Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?

Erkenntnisreiche Fraktion-vor-Ort-Veranstaltung am 18.07.2016 im Karl-Bröger-Zentrum

  • von  Gabriela Heinrich
    20.07.2016
  • Beiträge [Partei], Bundestag, Gabriela Heinrich

Was ist zu beachten, wenn ich im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag eine Gesetzesänderung fordern oder mich über persönlich erfahrenes Unrecht beschweren möchte? Welche Vorteile bringen Online-Petitionen mit sich? Wie ist es um private Online-Plattformen wie zum Beispiel change.org bestellt?

Die Diskussionsveranstaltung „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ beantwortete wichtige Fragen rund um das Petitionsrecht. Zur Veranstaltung hatte die Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordnete Gabriela Heinrich ihre Erlanger Kollegin Martina Stamm-Fibich, Mitglied im Petitionsausschuss des Bundestags, am Montag ins Karl-Bröger-Zentrum eingeladen.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jede einzelne eingereichte Anfrage – unabhängig vom Alter und der Staatsangehörigkeit des Absenders. Dass jede Petition behandelt wird, ist das Alleinstellungsmerkmal des Bundestages. Anhand einer laufenden Petition erläuterte Doris Wittig-Moßner, Vertreterin des Landesverbandes Epilepsie Bayern e.V., anschaulich und konkret, was es zu beachten gilt, wenn eine Petition erfolgreich sein soll. Dabei standen verfahrenstechnische Fragen wie z.B. die Schwierigkeiten, online Unterschriften zu sammeln, genauso zur Debatte wie das Potenzial privater Online-Plattformen, öffentlichen Druck aufzubauen.

Viel Raum bot die Veranstaltung den Fragen der zahlreich erschienenen Gäste. Eine der wichtigsten Fragen war: „Wie kann ich einsehen, ob es bezüglich meiner eigenen Fragestellung bereits eine laufende Petition gibt?“. Laufende Petitionen werden auf einer entsprechenden Internet-Seite des Bundestages aufgelistet.

Gabriela Heinrich und Martina Stamm-Fibich betonten, dass es das erklärte Ziel der SPD-Bundestagsfraktion sei, diese Form der Bürgerbeteiligung zu stärken und auszubauen.