Lückenschluss beim Lohn gesetzlich festlegen

Am 21. März ist Equal Pay Day. Bis zu diesem Datum müssten Frauen über das Jahresende hinaus arbeiten, um auf das Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Nürnberg-Nord, möchte Lohngleichheit per Gesetz herstellen.

  • von  Gabriela Heinrich
    21.03.2014
  • Beiträge [Partei], Gabriela Heinrich

„Frauen verdienen hierzulande durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Deutschland liegt im EU-Vergleich auf einem der letzten Plätze“, erklärt Gabriela Heinrich. Die sogenannte bereinigte Lohnlücke, also der Vergleich zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, betrage knapp 8 Prozent. „Dieser Unterschied ist nur auf das Geschlecht zurückzuführen, das ist Diskriminierung“, betont Gabriela Heinrich.

Gabriela Heinrich ermutigt die Initiativen, die am 21. März auf diesen Missstand aufmerksam machen: „Von alleine ändert sich gar nichts. Es ist höchste Zeit für ein Gesetz gegen Lohndiskriminierung.“ Das Gesetz müsse Transparenz über den Lohn im Betrieb und in Tarifverträgen herstellen. Die Abgeordnete empfiehlt eine Doppelstrategie: „Männer und Frauen brauchen dieselben Rahmenbedingungen im Arbeitsleben. Lohndiskriminierung kann nur per Gesetz beseitigt werden.“

Hintergrund zur Lohnlücke:

Die Lohnlücke in Deutschland wird sowohl in bereinigter und als auch in unbereinigter Form dargestellt. Die unbereinigte Lohnlücke beträgt 22 Prozent und vergleicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer miteinander, unabhängig von individuellen Faktoren wie der wöchentlichen Arbeitszeit, der Branche oder der Hierarchiestufe. Der Unterschied von 22 Prozent ist somit auf schlechtere Zugänge von Frauen in bestimmte Berufe oder Gehaltsgruppen zurückzuführen.

Die bereinigte Lohnlücke dagegen klammert diese Faktoren aus. Hier werden nur Gehälter von Frauen und Männern herangezogen, die vergleichbare Berufsbiografien haben. Diese bereinigte Lohnlücke beträgt je nach Rechnung 7-8 Prozent und ist alleine mit dem Geschlecht der Entlohnten zu begründen.