Vorschlag für gesetzliche Regelung zur Beschneidung

Burkert: "Diskussion damit noch lange nicht abgeschlossen"

  • von  Martin Burkert
    11.10.2012
  • Beiträge [Partei], Martin Burkert

<xml> </xml>

Das Bundeskabinett hat heute eine Gesetzesregelung auf den Weg gebracht, wonach eine Beschneidung nur "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" durchgeführt werden darf. Dazu erklärt Martin Burkert, Nürnberger SPD-Bundestagsabgeordneter:

"Eine gesetzliche Regelung für die Beschneidung zu finden, ist richtig und wichtig, denn die betroffenen Eltern brauchen Rechtssicherheit. Die Diskussion ist damit aber sicher lange noch nicht abgeschlossen. Weder in der Gesellschaft, noch in der Politik. Im Juli habe ich mich bereits mit meinem Kollegen Günter Gloser und dem Vorsitzenden der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG) und Stadtrat Arno Hamburger getroffen, um unsere Meinungen auszutauschen.

Für mich ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben und deren Kultur fester Bestandteil der Gesellschaft in Deutschland sind und die Beschneidung nicht durch eine fehlende gesetzliche Regelung in die Illegalität gedrängt werden darf.

Das Grundgesetz garantiert das Recht auf freie Religionsausübung und macht keinen Unterschied zwischen den Glaubensgemeinschaften. Ebenso wichtig erscheint mit Artikel 6 GG, dass das garantierte Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder uneingeschränkt erhalten bleibt.